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Wirkleistungsbegrenzung: Jetzt und ab 2027?

Neue Solaranlagen ohne Smart Meter dürfen nur 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Ab 2027 könnte eine starre 50-%-Grenze folgen. Was das für dich heißt.

Grundlage ist das Solarspitzengesetz, das seit dem 25. Februar 2025 gilt. Die Einspeisebegrenzung für Solaranlagen greift am Netzanschluss: Was du selbst verbrauchst oder speicherst, zählt nicht mit. Und sobald Smart Meter und Steuerbox laufen, fällt die Wirkleistungs­begrenzung ganz weg. 2027 könnte sich das ändern – mit einer dauerhaften Grenze, auch für smarte Anlagen. Entschieden ist noch nichts. Hier erfährst du, worauf du jetzt achten solltest.

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Techniker installiert Solaranlage auf dem Dach, die Kundin ist zufrieden

Was ist die Wirkleistungs­begrenzung?

Die Wirkleistungs­begrenzung legt fest, wie viel Strom deine Solaranlage höchstens ins öffentliche Stromnetz einspeisen darf. Für neue Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox sind das 60 % der installierten Leistung (§ 9 EEG). Gemessen wird am Netzverknüpfungspunkt, also dort, wo dein Haus ans Stromnetz angeschlossen ist. Klingt technisch? Ist im Alltag ziemlich easy. Deine Anlage erzeugt weiter mit voller Power Strom. Gedeckelt ist nur der Teil, der ins Stromnetz fließt. Alles darüber hinaus nutzt du selbst: im Haushalt, fürs E-Auto oder füllst deinen Stromspeicher.

Die Begrenzung schützt das Stromnetz vor Mittagsspitzen.

Die Wirkleistungs­begrenzung soll verhindern, dass zu viele Solaranlagen gleichzeitig zu viel Sonnenstrom ins Netz schicken. Kritisch wird es vor allem in sonnigen Mittagsstunden, wenn sehr viele Anlagen ihre Spitzenleistung erreichen. Besonders wenn dann noch viel Wind weht.

Ohne Bremse kann das Stromnetz an seine Grenzen geraten. Die Leistungs­begrenzung kappt genau diese Spitzen, ohne dass dafür sofort neue Leitungen gebaut werden müssen. Stell dir ein Wasserglas vor: Beim Einschenken achtest du darauf, dass nichts überläuft. Die Wirkleistungs­begrenzung verhindert genau dieses „Überlaufen“ des Stromnetzes und sorgt dafür, dass das Netz stabil bleibt.

Begrenzt wird nur die Einspeisung, nicht die Erzeugung.

Die 60-Prozent-Grenze gilt nur für den Solarstrom, der ins Netz fließt. Ein Beispiel: Deine Anlage hat 10 kWp. Ohne Smart Meter darfst du höchstens 6 kW (Kilowatt) ins Netz einspeisen. Erzeugt deine Solaranlage mittags 8 kW und dein Haushalt braucht gerade 2 kW, fließen genau 6 kW ins Netz. Es geht nichts verloren. Je mehr Strom du selbst verbrauchst, desto weniger betrifft dich die Begrenzung.

Nur was über der Grenze liegt und weder verbraucht noch gespeichert wird, regelt dein Wechselrichter ab. Dafür gibt es dann auch keine Einspeisevergütung. Die Wirkleistungs­begrenzung beeinflusst also, wie wirtschaftlich deine Solaranlage arbeitet. Sobald du Smart Meter und Steuerbox zur Solaranlage hast, fällt die Begrenzung komplett weg.

Frau mit Sonnenbrille setzt eine Pflanze auf eine Dachterrasse mit Solarmodulen

Die 60-Prozent-Regel: Für wen sie gilt.

Die 60-Prozent-Regel gilt für neue Solaranlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind und Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag bekommen. Sie greift, solange noch kein Smart Meter mit Steuerbox eingebaut und vom Netzbetreiber getestet ist. Danach darfst du wieder 100 % einspeisen. Für ältere Anlagen ändert sich nichts. Ob deine Anlage betroffen ist, hängt also von drei Dingen ab: wann sie ans Netz ging, wie groß sie ist und wie du deinen Solarstrom verkaufst.

Wer ist betroffen?

Die Begrenzung gilt nur für neue PV-Anlagen, die noch kein Smart Meter (Intelligentes Messsystem) mit zertifizierter Steuerbox haben. Ist beides verbaut und vom Netzbetreiber getestet, darfst du wieder 100 % einspeisen – ganz ohne Einschränkung.

Wer ist ausge­nommen?

Kleine Solaranlagen und Balkonkraftwerke bis 2 kWp Leistung sind von der Wirkleistungs­­begrenzung ausgenommen. Ebenso gilt die Regel nicht für Solaranlagen in der Direktvermarktung, unabhängig von ihrer Leistung.

Und große Anlagen?

Für Anlagen zwischen 25 kWp und 100 kWp, die eine Einspeise­­vergütung oder den Mieter­strom­­zuschlag erhalten, gilt zusätzlich: Die Anlage muss fernsteuerbar sein, sodass der Netzbetreiber die Einspeisung bei Bedarf automatisch regeln kann.

Das gilt je nach Typ der Solaranlage.

Anlagentyp

Was gilt

Balkon­kraftwerk bis 2 kWp

Keine Begrenzung

Bis 25 kWp mit Ein­speise­vergütng

60 % bis Smart Meter und Steuerbox laufen

25 bis 100 kWp mit Ein­speise­vergütung oder Mieterstrom

60 % bis Smart Meter und Steuerbox laufen, dazu Fern­steuer­barkeit

Anlagen mit Direkt­vermarktung

Keine 60-Prozent-Regel, Steuerung über den Direkt­vermarkter

Inbetrieb­nahme vor dem 25. Februar 2025

Keine 60-Prozent-Regel, eventuell gilt die alte 70-Prozent-Regel

Tipps von Yello - Illustration Mann mit Ausrufezeichen

Warum die 60-Prozent-Regel oft länger gilt.

Seit 2025 gilt für neue Solaranlagen über 7 kWp ohnehin eine Smart-Meter-Pflicht. Trotzdem läuft die 60-Prozent-Begrenzung in der Praxis oft länger als gedacht. Denn das Smart Meter baut der Messstellenbetreiber ein. Und der hat vielerorts lange Wartezeiten. Unser Tipp: Frag schon bei der Planung nach, wann der Einbau realistisch ist. Alternative, kannst du einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen. Das kann schneller gehen.

Das Solar­spitzen­gesetz kurz erklärt.

Das Solarspitzengesetz ist seit Februar 2025 in Kraft und ändert unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Offiziell soll es „temporäre Er­zeugungs­überschüsse“ vermeiden. An sonnigen Tagen liefern PV-Anlagen manchmal mehr Strom, als gerade gebraucht wird. Damit das Stromnetz dabei nicht überlastet, soll die Einspeisung besser steuerbar werden. Hier die wichtigsten Punkte für dich im Überblick:

  1. Begrenzung der Wirkleistungs­einspeisung:
    Neue PV-Anlagen, die kein Smart Meter mit Steuerbox haben, dürfen vorerst nur 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Die gute Nachricht: Sobald die Technik eingebaut und vom Netzbetreiber getestet ist, fällt die Begrenzung weg.

  2. Keine Einspeise­vergütung bei negativen Strompreisen:
    Rutscht der Börsenstrompreis ins Minus, gibt es für neue Solaranlagen keine Vergütung mehr für den eingespeisten Strom.
    Für Anlagen unter 100 kWp gilt das erst ab dem Jahr nach dem Smart-Meter-Einbau. Zum Ausgleich verlängert sich die Förderdauer um diese Zeiten.

  3. Smart Meter und Steuerbox werden Pflicht:
    Wer ab jetzt eine neue
    Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mehr als 7 kWp installiert, kommt um ein Smart Meter nicht mehr herum. Eingebaut wird es vom Messstellenbetreiber. Damit lässt sich die Einspeisung besser steuern, ein wichtiger Schritt, um das Netz zu entlasten.

  4. Speicher und Energiemanager lohnen sich immer mehr:
    Speicher dürfen jetzt auch mit günstigem Netzstrom geladen werden und ihn später wieder einspeisen. Auch dafür kannst du eine Vergütung bekommen. Aber: Deine Anlage muss dafür in der Direktvermarktung laufen, nicht in der staatlichen Einspeisevergütung.

Kurz: Das Solarspitzengesetz macht Solaranlagen flexibler und smarter. Es gilt für alle Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind. Ältere Anlagen laufen nach den bisherigen Regeln weiter. Das allgemeine Ziel: Solarstrom soll besser ins Netz integriert und der Eigenverbrauch gesteigert werden.

Junger Mann sitzt am Schreibtisch mit Laptop und Papieren
Illustration eines Mannes mit Ausrufezeichen

Wann fällt die Begrenzung weg? So hebst du sie auf.

Die 60-Prozent-Begrenzung fällt weg, sobald deine Anlage ein Smart Meter mit Steuerbox hat und der Netzbetreiber die Steuerung erfolgreich getestet hat. Ab dann darfst du 100 % einspeisen. Einfach umgehen lässt sich die Regel nicht. Es gibt aber zwei Wege, die Grenze zu vermeiden: Du wechselst in die Direktvermarktung, dann steuert der Direktvermarkter deine Einspeisung. Oder du verbrauchst und speicherst mittags so viel Solarstrom selbst, dass die Grenze kaum greift.

Auswirkung auf deinen Stromertrag.

Die 60-Prozent-Regel kostet dich meist nur wenige Prozent deines Jahresertrags. Abgeregelt wird nämlich nur in sonnigen Stunden, wenn deine Anlage mehr als 60 % ihrer Leistung erzeugt und du den Strom nicht selbst nutzt. Das passiert an deutlich weniger Tagen im Jahr, als viele denken. Denn Solarmodule erreichen ihre volle Nennleistung nur selten. Wie viel du tatsächlich verlierst, hängt vor allem von drei Dingen ab: der Ausrichtung deines Dachs, deinem Eigenverbrauch und davon, ob du einen Stromspeicher hast.

Süddach, Ost oder West? So unterschiedlich ist der Verlust.

Am stärksten trifft die Regel ausgerechnet das ideale Solardach: das Süddach. Hier erreicht die Anlage mittags schnell ihre Spitzenleistung. Speist du alles ein und verbrauchst tagsüber kaum Strom, verlierst du laut Solarenergie Förderverein rund 5 bis 5,5 % deines Jahresertrags. Mit normalem Eigenverbrauch im Haushalt sind es meist nur noch 1 bis 3 %.

Am besten kommen Ost-West-Dächer weg. Sie verteilen die Erzeugung über den ganzen Tag und erreichen die 60-Prozent-Grenze kaum. Der Verlust durch die Drosselung liegt hier meist bei höchstens 1 bis 2 %. Generell gilt: Ein Solarspeicher steigert den Eigenverbrauch, wenn er gezielt die Solarspitzen aufnimmt.

Eine Frau befreit ihre Solaranlage auf dem Dach mit einem Besen vom Schnee

Beispielrechnung: So viel darfst du maximal einspeisen.

Die Tabelle zeigt, wie viel Leistung du ohne Smart Meter höchstens einspeisen darfst. Wir rechnen dabei mit voller Sonne, also mit der maximalen Leistung deiner Anlage. In der Praxis erzeugen Solarmodule meist etwas weniger. Die Spalte rechts zeigt, wie viel Strom du in diesem Moment selbst verbrauchen oder speichern solltest, damit nichts abgeregelt wird. Das kann zum Beispiel die Waschmaschine sein, die Wärmepumpe oder dein E-Auto.

Wichtig: Nicht eingespeister Strom geht nicht automatisch verloren. Nutzt du ihn selbst, sparst du meist sogar mehr, als dir die Einspeisevergütung bringen würde.

Leistung der Solar­anlage

Maximale Ein­spei­sung (60 %)

Selbst nutzen oder speichern

5 kWp

3 kW

bis zu 2 kW

8 kWp

4,8 kW

bis zu 3,2 kW

10 kWp

6 kW

bis zu 4 kW

12 kWp

7,2 kW

bis zu 4,8 kW

15 kWp

9 kW

bis zu 6 kW

2027: Kommt die 50-Prozent-Grenze?

Die Bundesregierung will die Einspeisung neuer Solaranlagen auf dem Dach ab 2027 dauerhaft auf 50 % ihrer installierten Leistung begrenzen. So steht es im Entwurf zur EEG-Novelle 2027, den das Bundeskabinett im Juli 2026 beschlossen hat. Anders als die heutige 60-Prozent-Regel soll die neue Grenze auch dann gelten, wenn Smart Meter und Steuerbox eingebaut sind. Beschlossen ist das aber noch nicht: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Für Anlagen, die schon laufen oder bis Ende 2026 ans Netz gehen, soll sich nichts ändern.

Das sieht der Entwurf zur 50-Prozent-Grenze konkret vor.

Betroffen wären laut Entwurf kleine und mittlere Solaranlagen mit weniger als 100 kWp. Ausgerechnet für die meisten Privatleute würde gelten: höchstens 50 % der installierten Leistung darf ins Netz, unabhängig davon, wie du deinen Strom verkaufst. Gemessen wird wie heute am Netzverknüpfungspunkt. Was du selbst verbrauchst oder speicherst, zählt nicht mit. Balkonkraftwerke bis 2 kWp Modulleistung bleiben aber weiter ausgenommen.

Die Bundesregierung begründet die Grenze so: Sie soll Mittagsspitzen im Netz vermeiden, Kosten beim Netzausbau sparen und den Kauf von Stromspeichern attraktiver machen.

Heute: 60-Prozent-Regel

Geplant: 50-Prozent-Grenze

Status

Gültig für neue Anlagen seit 25. Februar 2025

Geplant ab 2027, noch nicht be­schlossen

Grenze

60 % der instal­lierten Leistung

50 % der instal­lierten Leistung

Smart Meter

nur so lange bis Smart Meter und Steuer­box laufen

dauerhaft, auch mit Smart Meter gilt die Grenze

Betroffen

neue Anlagen unter 100 kWp mit Ein­speise­vergütung

neue Anlagen unter 100 kWp und jede Ver­mark­tungs­form

Aus­genommen

Balkon­kraft­werke, Direkt­vermark­tung, Bestands­anlagen

Balkon­kraft­werke, Bestands­anlagen

Warum viele eine starre Grenze für den falschen Weg halten.

Gegen die 50-Prozent-Grenze gibt es breiten Widerstand: Der Bundesrat fordert, sie zu streichen. Auch Solarbranche, Handwerk und BDEW lehnen sie ab. Ihre Argumente: Bestehende Regeln sichern bereits die Steuerbarkeit bei Netzengpässen. Eine starre Kappung bremst dagegen Flexibilität aus, etwa wenn Strom aus dem Speicher oder dem E-Auto eingespeist werden soll, wenn er knapp und wertvoll ist. Auch die Verlagerung des Solarausbaus vom Dach auf Freiflächen ist wenig sinnvoll, denn freie Flächen sind begrenzt.

Zudem könnte die starre Grenze Verbraucher:innen ausbremsen, die mit einer eigenen Solaranlage unabhängiger werden und die Energiewende voranbringen wollen. Wir bei Yello finden: Smart steuern ist besser als starr kappen. Denn das Problem sind der schleppende Netzausbau und die fehlende Digitalisierung – nicht der Solarstrom vom eigenen Hausdach.

Familie mit Mädchen laden Elektroauto vor dem Haus mit Solaranlage auf dem Dach

Effizienter mit Energiemanagement.

Ein Heim-Energie-Management-System (HEMS) sorgt dafür, dass du die 60-Prozent-Grenze kaum spürst. Es verschiebt deinen Verbrauch genau in die Stunden, in denen deine Solaranlage am meisten Strom erzeugt. Zusammen mit einem Smart Meter nutzt du deinen Solarstrom so vorausschauend im eigenen Haushalt. Deine Optionen für die effiziente Energienutzung:

  1. Eigenverbrauch des Solarstroms steigern.
    Bevor es zu einer Drosselung kommt, empfiehlt das Energie-Management-System, mehr Strom zu verbrauchen, zum Beispiel mit größeren Haushaltsgeräten, E-Auto oder Wärmepumpe. Smarte Geräte steuert das System sogar vollautomatisch an, ganz ohne dein Zutun.

  2. Strom speichern oder zum Laden nutzen.
    Stromspeicher speichern überschüssigen Solarstrom. Wichtig, das richtige Timing: Ein Speicher, der schon morgens voll ist, kann die Mittagsspitze nicht mehr abpuffern. Nutz außerdem prognosebasiertes Laden für dein E-Auto – es lädt dann automatisch, wenn viel Solarstrom verfügbar ist.

  3. Smart steuern mit Energie-Management-System.
    Ein Energie-Management-System gibt es als zusätzliche Hardware, als Cloud-Lösung oder schon integriert, zum Beispiel im Stromspeicher. Ganz ohne extra Box geht es mit Yello Hub in unserer Yello App: Yello Hub lädt dein E-Auto und steuert deine Wärmepumpe genau dann, wenn viel Solarstrom vom eigenen Dach da ist.

Frau lädt ihr Elektroauto zuhause, ein weißer Hund wartet

Blick zurück: Die 70-Prozent-Regelung.

Die 70-Prozent-Regel war die Vorgängerin der heutigen Wirkleistungsbegrenzung. Sie galt für Solaranlagen bis 25 kWp, die bis zum 13. September 2022 in Betrieb gingen: Ohne Fernsteuerung durften sie höchstens 70 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen.

Danach wurde die Regel für neue Anlagen zunächst abgeschafft und kleine Bestandsanlagen bis 7 kWp durften die Drosselung zu Beginn 2023 aufheben – ohne zusätzliche Technik. Größeren Bestandsanlagen zwischen 7 und 30 kWp konnten sich mit Smart Meter und Steuertechnik von der 70-Prozent-Regel befreien.

Die alte 70-Prozent-Regelung in Kürze.

  • Sie galt für PV-Anlagen bis 25 kWp, die bis zum 13. September 2022 in Betrieb genommen wurden.

  • Maximal 70 % der installierten Leistung durften ins Netz eingespeist werden.

  • Begrenzung galt dauerhaft, sofern keine Fernsteuerung durch Netzbetreiber möglich war.

  • Ab 14. September 2022: Abschaffung der Regelung für neue Solaranlagen.

  • Ab 1. Januar 2023: Aufhebung der Begrenzung für kleine, bestehende Anlagen bis 7 kWp.

  • Ab 1. Januar 2023: Befreiung für bestehende Anlagen von 7 bis 30 kWp durch den Einbau eines Smart Meters.

  • Verlust durch Abregelung lag im Schnitt zwischen 1 und 3 % des Jahresertrags.

Fazit: Smart steuern statt nur kappen.

Die Wirkleistungsbegrenzung auf 60 % der installierten Leistung gilt seit dem 25. Februar 2025 für neue Solaranlagen. Wer aber ein Smart Meter mit Steuerbox verbaut, darf weiterhin 100 % Solarstrom ins Netz einspeisen. Der Ertragsverlust durch die Leistungsbegrenzung ist meist gering: Mit normalem Eigenverbrauch liegt er bei 1 bis 3 % im Jahr. Damit macht er sich nur an wenigen und besonders sonnigen Tagen bemerkbar.

2027 könnte es sogar eine noch stärkere Drosselung geben. Die Bundesregierung plant eine 50-Prozent-Grenze für neue Solaranlagen, die auch mit Smart Meter und Steuerbox nicht umgangen werden darf. Noch ist die neue Regelung nicht beschlossen, und der Widerstand ist groß.

Klar ist: Der Eigenverbrauch von Strom aus deiner Solaranlage wird immer wichtiger. Mit einem Energiemanager wie Yello Hub, einem klug gesteuerten Speicher und Geräten wie E-Auto oder Wärmepumpe holst du das Maximum aus deinem Solarstrom heraus. Egal, wie die Grenze am Ende aussieht.

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