Unseren Strom Net Flex Tarif haben wir speziell fĂŒr deine steuerbare VerbrauchsÂeinrichtung gestaltet. Ob Wallbox, WĂ€rmepumpe, Klimaanlage oder Stromspeicher: Dein reduziertes Netzentgelt ist bei diesem Tarif schon im Strompreis drin.
GĂŒnstiger deinen Stromfresser fĂŒttern.
GerĂ€te wie deine Wallbox oder die WĂ€rmepumpe brauchen mehr Strom. Netzbetreiber dĂŒrfen sie daher bei EngpĂ€ssen im Netz steuern. Als Gegenleistung ist dein Netzentgelt auf 40 % reduziert. Passt perfekt dazu: der Strom Net Flex Tarif.
Nicht nur einfach, sondern auch nachhaltig.
Dein Strom fĂŒr die steuerbare VerbrauchsÂeinrichtung kommt zu 100 % aus erneuerbaren Energien â Made in Europe. ZusĂ€tzlich investieren wir fĂŒr jeden Vertrag 2,50 ⏠in den Waldschutz in Deutschland, gemeinsam mit Pina Earth.
Einfach wechseln. 3 Schritte zum Stromvertrag.
Wir haben mehr đ fĂŒr unsere Kund:innen.
Weniger zahlen fĂŒr die VerbrauchsÂeinrichtung.
FĂŒr steuerbare VerbrauchsÂeinrichtungen zahlst du weniger Netzentgelte. Das regelt § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Misst du Strom von Wallbox, WĂ€rmepumpe und Co. gemeinsam mit Haushaltsstrom ĂŒber einen ZĂ€hler, erhĂ€ltst du eine pauschale Reduktion. Je nach Netzbetreiber betrĂ€gt sie bis zu 190 ⏠im Jahr.
Benötigt dein GerĂ€t jedoch sehr viel Strom oder du möchtest deinen Stromspeicher fĂŒllen, wenn Netzstrom besonders gĂŒnstig ist, lohnt sich die verbrauchsabhĂ€ngige Reduzierung des Netzentgeltes auf 40 %. Das ist möglich, wenn du einen zweiten ZĂ€hler besitzt. Unser Strom Net Flex Tarif ist genau dafĂŒr gemacht.
Warum einen Stromtarif fĂŒr Wallbox und Co.?
Wallbox, WĂ€rmepumpe, Klimaanlage und Speicher mit Netzbezug gelten nach § 14a EnWG als steuerbare VerbrauchsÂeinrichtungen. Um NetzĂŒberlastungen zu vermeiden, kann der Netzbetreiber diese dimmen. Im Gegenzug zahlst du weniger Netzentgelt. Das geben wir als Energieversorger direkt an dich weiter â pauschal (Modul 1) oder prozentual (Modul 2). Voraussetzung: Du hast dein GerĂ€t beim Netzbetreiber angemeldet.
FĂŒr mehr Transparenz bei Strompreis und Abrechnung haben wir fĂŒr Modul 2 unseren Tarif Strom Net Flex entwickelt. Im Tarifrechner ist die prozentuale Entlastung der Netzentgelte auf 40 % bereits enthalten. Oder: Du misst den GerĂ€testrom zusammen mit Strom im Haushalt? Dann wĂ€hl im Rechner nur einen ZĂ€hler fĂŒr Modul 1 aus. Die Pauschale von bis zu 190 ⏠ziehen wir auf der Jahresrechnung ab.
Das fragen andere Kund:innen.
Nach § 14a EnWG gelten die folgenden GerĂ€te als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. FĂŒr alle gilt: Die Netzanschlussleistung betrĂ€gt mehr als 4,2 kW.
WÀrmepumpen, auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie HeizstÀbe
Anlagen zur RaumkĂŒhlung, festangeschlossene KlimagerĂ€te und Klimaanlagen
Stromspeicher, die Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen
Um unseren speziellen Tarif Strom Net Flex fĂŒr deine steuerbare Verbrauchseinrichtung abzuschlieĂen, musst du dein GerĂ€t beim Netzbetreiber anmelden. Ohne die Anmeldung können wir die Reduzierung des Netzentgeltes durch den Netzbetreiber nicht an dich weitergeben.
AuĂerdem muss der Strom fĂŒr dein GerĂ€t ĂŒber einen zweiten, separaten ZĂ€hler gemessen werden. Dein Haushaltsstrom lĂ€uft also getrennt ĂŒber deinen ersten StromzĂ€hler. Das bedeutet, du hast zwei StromvertrĂ€ge: einen fĂŒr den Haushaltsstrom und einen fĂŒr deine steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Und wenn du nur einen ZĂ€hler hast? Dann kannst du Haushaltsstrom und Strom fĂŒr die steuerbare Verbrauchseinrichtung zusammen messen. DafĂŒr schlieĂt du unseren normalen Haushalts-Stromtarif Mein Strom ab und erhĂ€ltst hierfĂŒr die pauschale Reduzierung. Unser Tarifrechner weist dir den richtigen Weg. Die Anschaffung eines zweiten ZĂ€hlers lohnt sich meist nur fĂŒr hohe StromverbrĂ€uche von mehr als 10.000 kWh im Jahr.
ZusĂ€tzlich zu Modul 1 mit der pauschalen Reduzierung der Netzentgelte kannst du seit April 2025 ein Modul 3 hinzubuchen. Die Voraussetzung ist, dass du ein intelligentes Messsystem hast. Nach § 14a EnWG ist die Höhe der Netzentgelte im Modul 3 je nach Tageszeit verschieden. Dein Vorteil: Du zahlst zu gĂŒnstigen Zeiten bei niedriger Netzauslastung weniger Netzentgelte. Ein Anreiz, deinen Stromverbrauch in diese Zeiten zu verschieben.
Es gibt 3 Tarifstufen fĂŒr die zeitvariablen Netzentgelte:
Standardtarif (ST): Das ist dein ganz normaler Basispreis fĂŒr die Netzentgelte. Er liegt zwischen Hoch- und Niedriglasttarif.
Hochlasttarif (HT): Der Hochlasttarif gilt zu Spitzenzeiten, wenn das Netz stark beansprucht ist â die Netzentgelte steigen.
Niedriglasttarif (NT): Dieser Tarif gilt bei geringer Netzauslastung â jetzt kannst du von gĂŒnstigeren Netzentgelten profitieren.
Als Yello Kund:in kannst du die Teilnahme an Modul 3 schriftlich beantragen. FĂŒll dafĂŒr einfach das Formular aus und schick es per E-Mail an immerda@yello.de. Wir melden uns bei dir.
Hast du deine steuerbare Verbrauchseinrichtung vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen, hast du vielleicht schon eine freiwillige Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber getroffen. In diesem Fall gilt die alte Gesetzgebung im § 14a Energiewirtschaftsgesetz weiter. Die alte Regelung und Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber darfst du bis Ende 2028 beibehalten.
Du kannst aber freiwillig in die neue Regelung des § 14a wechseln. Auch dann, wenn du noch keine Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber hast. Wie das geht? Ganz einfach, indem du unseren Stromtarif Strom Net Flex fĂŒr steuerbare VerbrauchsÂeinrichtungen abschlieĂt.
Achtung: Deine Entscheidung ist laut Gesetz bindend. Sobald du in die neue Regelung gewechselt bist, kannst du nicht mehr in die alte Regelung vor 2024 zurĂŒckkehren. PrĂŒf daher vor einem Wechsel, ob sich die neue Reduzierungslogik fĂŒr dich lohnt.
Bislang kommen Stromspeicher vor allem in Verbindung mit Solaranlagen zum Einsatz. ĂberschĂŒssiger Solarstrom flieĂt in den Speicher und kann spĂ€ter genutzt werden, wenn die Sonne nicht scheint.
Aber auch der umgekehrte Weg ist denkbar: Du lĂ€dst deinen Speicher mit Netzstrom, wenn er gĂŒnstig ist. Sobald die Preise wieder steigen, nutzt du die gespeicherte Energie, statt Strom aus der Steckdose. Möglich machen das flexible Stromtarife, bei denen sich der Strompreis nach dem aktuellen Börsenpreis richtet.
So können auch Heimspeicher viel Strom aus dem Netz beziehen. Ob dein Speicher eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG ist, kannst du daran erkennen:
Die Ladeleistung des Speichers ist gröĂer als 4,2 kWh.
Der Speicher kann technisch Strom aus dem Netz beziehen.
Die Möglichkeit zÀhlt, auch wenn du nur den Solarstrom speicherst.